Schadenersatzrecht allgemein/Arzthaftung im besonderen
Die Betreuung von Klienten im Gefolge großer Schadensfälle (etwa Verkehrsunfälle) zählt seit Beginn zu unseren meistbetreuten Materien.
Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern etwa auch um den Ersatz fiktiver Pflegekosten (für die kostenlose Betreuung der Unfallsopfer durch nahe Angehörige) und vor allem Verdienstentgang.

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Durch den regelmäßigen Umgang mit Versicherungen können Prozesse oft vermieden werden.
Da Versicherungen im Haftpflichtbereich auch Kostenbeiträge bezahlen, können sehr häufig alleine dadurch die Anwaltskosten gedeckt werden.
Wir können Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich mit Nachdruck und Effizienz vertreten.
Die Erfahrung zeigt, dass unvertretene Geschädigte oft beträchtlich weniger lukrieren, als anwaltlich unterstützte Personen.
Im Bereich der Arzthaftung hat sich in den letzten Jahrzehnten vieles zum Wohle der Rechtsschutzsuchenden verändert.
Die umfassende Aufklärungspflicht der Ärzte ist oft ein Anknüpfungspunkt für verschuldensunabhängige Haftungen.
Kunstfehler können durch Gutachter, die zur Unabhängigkeit verpflichtet sind, nachgewiesen werden. Wir haben in Verfahren bereits ausländische Gutachter durchgesetzt, um bereits den Anschein von Befangenheit zu vermeiden.
Die häufige Abwicklung von Schadensfällen über die Patientenanwaltschaft und die Schiedsstellen der Ärztekammern sollte unbedingt anwaltlich begleitet werden.
Größere Entschädigungssummen werden über diese Schiene selten erreicht und die Unterfertigung einer Abfindungserklärung sollte wohlüberlegt sein.
Dr. Wolfgang Kiechl
Rechtsanwalt Wien Österreich