Erbrecht
Verlassenschaften können mit anwaltlicher Vertretung bequem “schriftlich” abgewickelt werden.
Eine Beratung, etwa im Bereich des Pflichtteilsrechtes, bei Verlassenschaftsschulden, unklaren letztwilligen Verfügungen oder widerstreitenden Erbserklärungen, ist in vielen Fällen unbedingt anzuraten.

Sobald minderjährige Erben oder Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, “mischt” auch das Pflegschaftsgericht mit und Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt, um das Verfahren möglichst effizient zu betreiben.
Auch die zwischenzeitige Verwaltung und der Vermögenszugriff muss geplant werden.
Wir haben ebenso Erfahrung bei Abwicklungen von Verlassenschaftsverfahren mit Auslandskonnex (Deutschland, Italien, Vereinigte Staaten von Amerika etc.).
Dr. Wolfgang Kiechl
Rechtsanwalt Wien Österreich